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Schulregeln

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich kleine und große Menschen verschiedenen Alters begegnen. Wir verbringen viel Zeit miteinander um zu lernen und zu spielen. Damit sich jeder wohl fühlt, muss ich auf andere Rücksicht nehmen und mich an vereinbarte Regeln halten.


Allgemeine Regeln

  • Ich achte meine Mitschüler. Schwächere, kleinere und ruhigere Kinder haben die gleichen Rechte wie Größere oder Stärkere.
  • Ich möchte, dass unser Schulhaus und unser Schulgelände gepflegt und freundlich aussieht. Ich zertrete die Bepflanzung nicht und benutze die Abfalleimer.
  • Ich behandle Tiere, Pflanzen und Sachen liebevoll.
  • Ich verlasse das Schulgelände während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis.
  • Nach Ende des Unterrichts halte ich mich nicht mehr im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf.
  • Auf dem Schulweg verhalte ich mich ordentlich und rücksichtsvoll.
  • Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters.

Regeln des Zusammenseins

  • Wir begegnen uns freundlich und grüßen uns. 
  • Ich entschuldige mich, wenn mir ein Fehler oder ein Versehen unterlaufen ist. 
  • Ich achte darauf, dass es meinem Nächsten gut geht und helfe ihm bei Schwierigkeiten.
  • Damit keine Unfälle passieren, darf ich nicht drängeln, toben und rennen. 
  • Beschädigungen melde ich sofort.

Regeln im Unterricht

  • Ich bin pünktlich und halte mich an die Unterrichtszeiten.
  • Ich habe alle Schulsachen dabei, die ich für den Unterricht benötige.
  • Ich nehme aufmerksam am Unterricht teil und störe nicht.
  • Ich verlasse meinen Platz nach dem Unterricht sauber und aufgeräumt.
  • Fachräume dürfen nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft genutzt werden.

Regeln in der Pause

  • Ich gehe bei Beginn der großen Pausen sofort in den Pausenbereich und beachte die Abgrenzungen.
  • Diesen Bereich darf ich nur mit Erlaubnis der aufsichtsführenden Lehrkraft verlassen.
  • Ich beachte die Einteilung und die Regeln des Schulturngartens.
  • Ich grenze meine Mitschüler nicht vom Spielen aus und bringe ausgeliehene Spielgeräte wieder zurück. o Im Winter achte ich auf Sicherheit, werfe keine Schneebälle und rutsche nicht an glatten Stellen.
  • Toiletten sind kein Spielplatz und unnötiger Aufenthaltsort.
  • Nach den Pausen halte ich mich im eigenen Klassenzimmer auf.

Verstöße 

Bei einem Verstoß gegen unsere Vereinbarungen

  • muss ich zuerst mit den Beteiligten reden.
  • muss ich mich vielleicht auch entschuldigen.
  • muss ich Wiedergutmachung leisten, z.B. reparieren, helfen, etwas reinigen oder ersetzen.
  • muss ich eventuell eine Strafarbeit schreiben.

    und dann gibt es noch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 im Schulgesetz,
    die auch angewandt werden.

 


§ 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 im Schulgesetz

  1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen
    • der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule,
    • der Erfüllung der Schulbesuchspflicht,
    • der Einhaltung der Schulordnung und
    • dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
  2. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Sie kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
  3. Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
    1. Durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden;
    2. durch den Schulleiter:
    a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
    b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
    c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,
    d) Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen,  

     nach Anhörung der Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters:  
    e) Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,  
    f) Androhung des Ausschlusses aus der Schule,  
    g) Ausschluss aus der Schule.

Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.