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Seit 1970

Schwierigkeiten unterrichtlicher Art entstanden durch die Enge des alten Hauses und das Fehlen jeglicher Möglichkeit für den Sportunterricht. Zum Glück konnten Kellerräume freigemacht und ein zweckmäßiger Werkraum eingerichtet werden. Nach Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten konnte 1968 zwischen den vier Gemeinden Bohlingen, Moos, Bankholzen und Überlingen am Ried die nach § 15 SchVaG vorgeschriebene öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Bei einer im März 1969 durchgeführten Besprechung wurden die Wünsche der Gemeinde nicht berücksichtigt - die Pläne wurden zur nochmaligen Prüfung nach Stuttgart weitergeleitet. Dies veranlasste den Elternbeirat die Elternschaft zu einem Schulstreik aufzurufen. Eine Besprechung im Kultusministerium am 28. März 1969 führte zu folgendem Ergebnis: 1) Über die Genehmigung der Nachbarschaftsschule in Bohlingen gemäß § 14 SchVaG wird noch nicht entschieden. 2) Die geplante Nachbarschaftsschule ist zu groß. Nur vier Säle und ein Ausweichraum wurden anerkannt. 3) Falls die Genehmigung nach § 14 nicht erteilt wird, soll für die Grundschule ein Neubau errichtet werden. Die erneut von der Behörde geforderte Umplanung zog sich wieder monatelang hin. Schließlich wurde die Genehmigung zum Bau einer Grundschule mit Turnhalle erteilt. Im Frühjahr 1971 konnte mit dem Bau begonnen werden. Das Richtfest wurde im Juli 1972 gefeiert. Im Januar 1973 war die Schule soweit fertig dass mit dem Unterricht begonnen werden konnte. Die Schule umfasste sechs Klassenzimmer, einen Handarbeitsraum, ein Schulleiterzimmer, ein Lehrerzimmer, zwei Lehrmittelräume, eine Turnhalle mit Nebenräumen und einen Gymnastikraum. Das ganze Schulgelände umfasst etwa 1,3 Hektar. Zusätzlich wird ein Schulsport- und Spielplatz errichtet. Für schlechtes Wetter ist eine Pausenhalle vorhanden. (Quelle: Bohlinger Buch; Autor: Rektor a.D. Halmer)