Maskenpflicht
Stand 18.10.2021:
Für Grundschulklassen gilt im Klassenzimmer ab dem 18.10.2021 keine Maskenpflicht.
Für andere Schularten gilt allgemein Maskenpflicht bei Bewegung im Raum und einer Unterschreitung von 1,5m Mindestabstand
Im Schulbetrieb gilt Maskenpflicht (medizinsiche Maske oder FFP2). Es gelten folgende Ausnahmen:
- Attest
- Pausen außerhalb von Gebäuden mit Mindestabstand 1,5m
- Essen und Trinken
- Prüfungen
- Sportunterricht
- Gesang und Blasinstrumente
Testung
- Personal täglich
- Schülerinnen und Schüler 2x pro Woche ab 27.09. 3x pro Woche Montag, Mittwoch, Freitag
Lüften
- mindestens alle 20 Minuten
Hygiene
- Handkontaktflächen regelmäßig reinigen
- Hände regelmäßig und gründlich waschen bzw. desinfizieren
Die aktuellen Schreiben zum Schulbetrieb in der Pandemie stehen im Bereich >Downloads zur Verfügung.